Ergänzende Rückmeldung
Zusätzlich zur Beurteilung mit Ziffernnoten wird sowohl mit der Schulnachricht als auch mit dem Zeugnis ein Kompetenzraster in den Hauptfächern ausgegeben. Dieser enthält zusätzliche schriftliche Erläuterungen zum Wissensstand der Schülerin bzw. des Schülers.
Weiters wird eine ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung (EDL) vergeben. Diese hält in schriftlicher Form die Leistungsstärken sowie die Lernfortschritte der Schülerin bzw. des Schülers fest. Sie wird in der 5. bis 7. Schulstufe zusammen mit dem Jahreszeugnis, in der 8. Schulstufe gemeinsam mit der Schulnachricht ausgehändigt.
KEL-Gespräche sind Kinder-Eltern-Lehrpersonen-Gespräche, die regelmäßig einmal im Schuljahr stattfinden. Sie beinhalten eine umfangreiche Information der Eltern und Kinder über Lernerfolge, Lernfortschritte sowie Lernprozesse und werden vorwiegend stärken- und kompetenzorientiert sein. Sie dienen somit der Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler.
Leistungsniveaus
Welche Leistungsniveaus gibt es und was bedeuten sie
Die Unterteilung in die zwei Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ erfolgt ab der zweiten Schulwoche und wird von den jeweiligen Fachlehrern vorgenommen. Ziel ist es, jede Schülerin und jeden Schüler im Sinne der Chancengerechtigkeit bestmöglich individuell zu fördern bzw. zu unterstützen. So werden in den Leistungsniveaus parallel gleiche Themenbereiche behandelt, jedoch sind die Beispiele von unterschiedlicher Komplexität. Auf Durchlässigkeit zwischen den Niveaus wird aber stets Wert gelegt und die Gruppenbildung mindestens einmal pro Monat aufgehoben, um gemeinsamen Unterricht zu gewähren. Transparenz spiegelt sich auch in schriftlichen Leistungsfeststellungen wider. Die Aufgabenstellungen können sich hinsichtlich des Komplexitätsgrades zwar unterscheiden, decken aber stets die gleichen Lerninhalte ab. Einige Beispiele werden auch ident sein, um ein Auseinanderdriften der Leistungsniveaus in dauerhafte Gruppen zu vermeiden und bestenfalls den Aufstieg in das „Standard AHS“ Niveau zu ermöglichen.
Wechsel innerhalb der Leistungsniveaus
Wie bereits durchklingt, kann ein Wechsel in anderes Niveau während des Schuljahres jederzeit durchgeführt werden. Auf Wunsch der Schülerin/des Schülers muss ein angestrebter Wechsel von „Standard“ zu „Standard AHS“ innerhalb von 5 Tagen nach Gruppeneinteilung bei der Schulleitung angemeldet werden. Dann kann eine Aufnahmeprüfung unter Begutachtung einer von der Schulleitung gewählten Prüfungskommission vollzogen werden. Seitens der Lehrperson muss eine Schülerin / ein Schüler unverzüglich dem Leistungsniveau „Standard AHS“ zugeordnet werden, sobald zu erwarten ist, dass sie/er den Anforderungen entspricht. Umgekehrt ist die Zuordnung von „Standard AHS“ zu „Standard“ erst dann möglich, wenn nach Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten noch immer ein „Nicht genügend“ zu erwarten wäre. Jeden Dienstag (7. und 8. Stunde) wird dahingehend Förderunterricht in den Hauptgegenständen angeboten, dessen Teilnahme verpflichtend ist, wenn eine Schülerin/ein Schüler zugeteilt wird. Weiters besteht bei Bedarf die Möglichkeit zu einer zusätzlichen Förderstunde pro Woche pro Hauptfach, wobei der Termin individuell bekannt gegeben wird.
Aufsteigen/Wiederholungsprüfungen mit den Leistungsniveaus
Schülerinnen bzw. Schüler die in „Standard AHS“ ein „Nicht genügend“ im Zeugnis aufweisen, sind berechtigt aufzusteigen, werden im folgenden Schuljahr/Semester aber dann dem Niveau „Standard“ zugewiesen. Zuvor haben sie aber die Möglichkeit eine Wiederholungsprüfung abzulegen. Eine solche ist generell auch in nicht leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen bzw. in der Gruppe „Standard“ bei drohender Beurteilung mit „Nicht genügend“ möglich.
Leistungsbeurteilung
Übertritts-Berechtigungen in weiterführende Schulen
Berechtigungen zum Übertritt in eine allgemeinbildende höhere Schule:
Nach erfolgreichem Abschluss vierten Klasse der Mittelschule ist der Übertritt in die nächste Klasse einer allgemeinbildeten höheren Schule möglich, wenn der Schüler oder die Schülerin in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) nicht schlechter als mit „Gut“ beurteilt wurde.
Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine allgemeinbildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die der Schüler bzw. die Schülerin bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.
Berechtigungen zum Übertritt in eine berufsbildende höhere Schule (mit Matura):
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 4. Klasse der Mittelschule und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“.
Aufnahmebewerberinnen und Aufnahmebewerber der Mittelschule haben aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmeprüfung abzulegen.
Übertritt in eine 3-jährige mittlere Schule (ohne Matura, z.B. Fachschule, Handelsschule):
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Zusätzlich zum erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe setzt die Aufnahme in eine mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schule von Schülerinnen und Schülern der Mittelschule voraus, dass er oder sie gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als mit „Befriedigend“ beurteilt wurde. Aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen.